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Meldung

Nichtigkeitsklage zur Beseitigung von Scheinrechten

Nichtigkeitsklage kann jeder einreichen (=Popularklage). Die Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht stellt ein Mittel zur Vernichtung zu unrecht erteilter deutscher oder europäischer Patente für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland dar. Eine besondere Hürde zur Patentierung von Computer-implementierten Erfindungen stellt die erfinderische Tätigkeit dar. Hier werden nur diejenigen Merkmale berücksichtigt, welche auch einen technischen Beitrag leisten. Es sei jedoch darauf verwiesen, dass die Informatik nicht lediglich nicht technische Erfindungen hervorbringt und somit eine Reihe von Innovationen patentierbar sind. Technische Beiträge werden typischerweise in den Bereichen Automotive, (Netzwerk/ Hardware-) Architekturen, Robotik und sogar in der Softwaretechnik (Software-engineering) geleistet. Weitere Rechtsprechung und Anhaltspunkte was patentierbar ist finden Sie hier.